AGB
More Energy GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
More Energy GmbH
Fürther Str. 38
90429 Nürnberg
Deutschland
1. Vertragsgegenstand
Zwischen der More Energy GmbH mit Sitz in 90429 Nürnberg (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) und einer Person, die von der Gesellschaft Gegenstände erwerben will (nachfolgend "Kunde" genannt), besteht ein Kaufvertrag entsprechend den Bestimmungen des deutschen Rechts.
Integrierende Bestandteile des Vertrags sind die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung gültige Preisliste. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2. Vertragsabschluss
Der Kunde gibt der Gesellschaft seine Absicht zum Abschluss des Kaufvertrags durch eine Bestellung bekannt. Diese Bestellung bedarf keiner besonderen Form. Sie ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn Sie mündlich oder auf elektronischem Weg abgegeben wird.
Mit der Annahme einer Bestellung des Kunden durch die Gesellschaft kommt der Kaufvertrag zustande. Die Bestellungsannahme erfolgt in der Regel stillschweigend.
3. Auflösung
Der Kunde kann innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, falls die Gesellschaft die Liefergegenstände bereits ausgeliefert oder an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben hat oder bereits anbezahlt wurde.
4. Nichterfüllung
Erklärt der Kunde nach Ablauf der Frist von drei Tagen ab dem Zeitpunkt der Bestellung, die noch zu liefernden Gegenstände nicht annehmen zu wollen, oder verweigert er die Annahme der Liefergegenstände, so ist der Kunde wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags der Gesellschaft gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Gesellschaft ist berechtigt, neben einer Bearbeitungsgebühr wahlweise 30% des vereinbarten Kaufpreises oder die Erstattung des tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern.
5. Besitz- und Gefahrenübergang
Die vom Kunden bestellten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Besitz der Gesellschaft.Die Gefahr geht an den Kunden über, sobald die zu liefernden Gegenstände an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wird.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab dem Lieferdatum. Gewährt ein Hersteller auf seine Produkte eine längere Gewährleistungsfrist, so gilt letztere als vereinbart.
Eine Gewährleistung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, falls die Betriebs-, Wartungs- oder Lageranleitungen nicht beachtet, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen, und ein Mangel auf dies zurückgeführt werden kann.
7. Haftungsausschluss
Die Gesellschaft lehnt jede Haftung ab, insbesondere für Schäden oder Verluste jeglicher Art, verursacht durch eine allfällige Nichteignung der Gegenstände zu einem besonderen Zweck.
Unter keinen Umständen ist die Gesellschaft haftbar für irgendwelche direkt oder indirekt aus der Benutzung oder Unmöglichkeit zur Benutzung der Gegenstände resultierenden Schäden.
Der Kunde hält die Gesellschaft frei von jeglichen Pflichten, Haftungsansprüchen und Klagen, die aus der Nutzung der gelieferten Gegenstände oder der Tätigkeit des Kunden im Allgemeinen resultieren können.
8. Unverbindlichkeit der Angebote
Die von der Gesellschaft mitgeteilten Angebotsbeschreibungen und technischen Spezifikationen sind ohne Gewähr zu verstehen.Kleinere Unstimmigkeiten zwischen der Beschreibung eines Artikels und den tatsächlichen Daten konstituieren keinen Grund für eine Auflösung oder Abänderung des Kaufvertrags.
Alle Liefertermine sind unverbindlich.
9. Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Gesellschaft ist berechtigt, auf dem ausstehenden Betrag einen Schuldzins von höchstens 15% pro Jahr zu erheben, sowie den Kunden zum Ersatz von Kosten für Mahnungen und Inkasso anzuhalten. Bleiben Mahnungen erfolglos, so kann die Gesellschaft eine Schuldbetreibung auf Pfändung oder Konkurs einleiten.
Bei Zahlungsverzug kann die Gesellschaft Warenlieferungen zurückhalten. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Vertragspflicht.
10. Gültigkeit und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt; der Vertrag bleibt bestehen. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommender Regelung zu ersetzen. Zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, welche nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind oder einzelne Teile davon ausser Kraft setzen, bedürfen der Schriftlichkeit.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt 90429 Nürnberg